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WAHL-O-MAT KI - ERGEBNISSE
Wahl: Landtagswahl Baden-Württemberg (8. März 2026)
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These 1:
Die Landesregierung soll Unternehmen unterstützen, die in Baden-Württemberg Rüstungsgüter herstellen.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Angesichts der sicherheitspolitischen Lage in Europa und des steigenden Bedarfs an Verteidigungsfähigkeit ist es sachlich nachvollziehbar, dass das Land Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsbranche unterstützt, um Lieferketten, Technologiekompetenz und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu sichern. In Baden-Württemberg gibt es bereits politische Ansätze, die Sicherheits- und Verteidigungsthemen stärker in Forschung und Innovation zu verankern (z. B. ein geplanter Innovationscampus „Sicherheit und Verteidigung“), und die Branche ist als relevanter Wirtschaftsbereich im Land präsent. Unterstützung sollte dabei an klare Regeln gebunden sein (Transparenz, Exportkontrolle, Fokus auf Schutz- und Verteidigungsfähigkeit sowie Dual-Use-Innovationen), um Missbrauchsrisiken zu begrenzen und gesellschaftliche Akzeptanz zu wahren.
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These 2:
Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll für alle Kinder beitragsfrei sein.

Antwort: Stimme zu
Begründung: In Baden-Württemberg steigen die Kita-Elternbeiträge in vielen Kommunen stark und unterscheiden sich je nach Wohnort erheblich; teils werden für Ganztagsplätze mehrere hundert bis über 1.000 Euro monatlich genannt, was Familien belastet und Erwerbstätigkeit (insbesondere von Müttern) erschweren kann. ([landtag-bw.de](https://www.landtag-bw.de/de/aktuelles/dpa-nachrichten/kita-beitraege-schnellen-in-die-hoehe-eltern-schlagen-alarm-604048?utm_source=openai)) Beitragsfreiheit würde den „Flickenteppich“ der kommunalen Gebühren reduzieren und den Zugang zu frühkindlicher Bildung sozial gerechter machen; zugleich ist politisch umstritten, weil die Finanzierung dann verlässlich zwischen Land und Kommunen neu geregelt werden müsste (SPD fordert Gebührenfreiheit, während die Grünen im Programm vor allem ein kostenloses letztes Kindergartenjahr vorsehen). ([spd-landtag-bw.de](https://www.spd-landtag-bw.de/mehr-chancengerechtigkeit-mit-der-gebuehrenfreien-kita/?utm_source=openai))
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These 3:
Die Pflicht zur Errichtung einer Solaranlage bei vollständigen Dachsanierungen soll entfallen.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: In Baden-Württemberg gilt die Photovoltaikpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen bereits seit dem 1. Januar 2023; als „grundlegend“ zählt u.a. die vollständige Erneuerung von Abdichtung oder Eindeckung. ([um.baden-wuerttemberg.de](https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/photovoltaikpflicht/faq-photovoltaikpflicht?utm_source=openai)) Gerade bei einer vollständigen Sanierung ist der Zeitpunkt günstig, PV (oder als zulässige Alternative Solarthermie) kosteneffizient mitzuplanen; ein Entfall würde voraussichtlich den Zubau auf Gebäuden schwächen, der zuletzt ohnehin rückläufig war. ([um.baden-wuerttemberg.de](https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/photovoltaikpflicht/faq-photovoltaikpflicht?utm_source=openai))
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These 4:
Beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur soll die Schiene Vorrang vor der Straße haben.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Baden-Württemberg verfehlt laut Projektions- und Klimaschutzszenarien seine Klimaziele im Verkehrssektor deutlich; als besonders wirksame Hebel werden u. a. der Ausbau der Bahn und die Verlagerung auf Bus und Bahn genannt. ([vm.baden-wuerttemberg.de](https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-massnahmen-fuer-klimaschutz-im-verkehr?utm_source=openai)) Gleichzeitig investiert das Land gemeinsam mit dem Bund weiter stark in Schieneninfrastruktur und bringt neue Großprojekte voran, was zeigt, dass zusätzliche Kapazitäten und Qualität auf der Schiene politisch und praktisch zentral sind. ([stm.baden-wuerttemberg.de](https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausbau-der-schiene-im-land-geht-weiter-voran?utm_source=openai)) Ein Vorrang der Schiene vor der Straße ist daher sachlich gut begründbar, solange notwendige Straßenerhaltung und Engpassbeseitigung (z. B. auf hochbelasteten Achsen) weiterhin mitgedacht werden. ([vm.baden-wuerttemberg.de](https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/bundesverkehrswegeplan/bundesfernstrasse-bvwp?utm_source=openai))
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These 5:
Die Mietpreisbremse in baden-württembergischen Städten und Gemeinden soll abgeschafft werden.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: Die Mietpreisbremse ist ein bundesrechtlich vorgesehenes Instrument für „angespannte Wohnungsmärkte“ und wurde auf Bundesebene bis Ende 2029 verlängert; Baden-Württemberg hat sie per Kabinettsbeschluss vom 16. Dezember 2025 für 2026 fortgeführt und die Gebietskulisse anhand eines Gutachtens aktualisiert. In einem Umfeld, in dem das Land selbst mehr Kommunen als angespannt einstuft (ab 2026 gilt die Mietpreisbremse in 130 Städten und Gemeinden), würde eine Abschaffung in Städten und Gemeinden voraussichtlich zu höheren Wiedervermietungsmieten führen und den Druck auf Haushalte mit ohnehin hohen Wohnkosten erhöhen. Da die Maßnahme zudem zeitlich befristet und räumlich auf nachweislich belastete Märkte begrenzt ist, überwiegt aus heutiger Faktenlage der Nutzen als kurzfristige Preisdämpfung gegenüber dem Argument, sie ersatzlos zu streichen.
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These 6:
Baden-Württemberg soll sich für ein Ende der Einreisekontrollen an den Grenzen zu Frankreich und der Schweiz einsetzen.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: An den Grenzen Baden-Württembergs zu Frankreich (seit 16. September 2024) und zur Schweiz (seit Oktober 2023) finden weiterhin Binnengrenzkontrollen statt; eine erneute Verlängerung über den 15. März 2026 hinaus ist aktuell politisch vorgesehen, um irreguläre Migration einzudämmen. ([adac.de](https://www.adac.de/news/deutschland-grenzkontrollen/)) Zudem meldete die Bundespolizeidirektion Stuttgart für Baden-Württemberg im Zeitraum 16.09.2024 bis 02.03.2025 tausende festgestellte unerlaubte Einreisen und zahlreiche Zurückweisungen an diesen Grenzen, was als sicherheitspolitisches Argument für die Fortführung der Kontrollen genutzt wird. ([presseportal.de](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74709/5985732?utm_source=openai)) Vor diesem Hintergrund wäre ein pauschales Ende der Einreisekontrollen derzeit schwer mit der aktuellen Lage- und Maßnahmenbegründung vereinbar, auch wenn die Kontrollen den grenzüberschreitenden Alltag (Pendler, Wirtschaft) belasten.
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These 7:
Mehr Krankenhäuser in Baden-Württemberg sollen in öffentlicher Hand sein.

Antwort: Neutral
Begründung: Baden-Württemberg reagiert auf den wirtschaftlichen Druck in der Kliniklandschaft u. a. mit deutlich höheren Fördermitteln (z. B. Jahreskrankenhausbauprogramm 2026: 248 Mio. Euro; erhöhte Pauschalförderung 2026). Gleichzeitig betonen Akteure wie die BWKG die wirtschaftliche Lage und dass Struktur- und Finanzierungsfragen zentral sind; die Eigentumsform allein löst diese Probleme nicht, kann aber in der Daseinsvorsorge Steuerbarkeit und Versorgungssicherheit stärken.
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These 8:
Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze soll ausgeweitet werden.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Baden-Württemberg hat Anfang Februar 2026 den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum rechtlich erleichtert und Kommunen damit mehr Spielraum gegeben, was auf einen aktuellen politischen Trend zu „mehr Kameras“ als Sicherheitsinstrument hindeutet. Gleichzeitig wird in der laufenden Debatte zunehmend auch KI-gestützte Videoüberwachung (z. B. an Bahnhöfen/„unsicheren Orten“) als Option diskutiert, was die praktische Ausweitung zusätzlich begünstigen kann. Unter der Voraussetzung klarer Zweckbindung, kurzer Speicherfristen und wirksamer Datenschutzkontrollen ist eine Ausweitung an kriminalitätsbelasteten Orten sachlich begründbar. 
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These 9:
Baden-Württemberg soll nur noch die ökologische Landwirtschaft fördern.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: Baden-Württemberg verfolgt zwar das Ziel, den Ökolandbau bis 2030 auf 30–40 % der Fläche auszubauen und fördert Bio-Betriebe u. a. über FAKT II (Umstellungs- und Beibehaltungsprämien), setzt dabei aber ausdrücklich auf einen markt- und nachfrageorientierten Ausbau statt auf ein „Nur-noch-Bio“-Prinzip. ([baden-wuerttemberg.de](https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/oekolandbau-bis-2030-auf-30-bis-40-prozent-steigern-1?utm_source=openai)) Zudem sind Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie EU-Öko-Regelungen so angelegt, dass auch konventionelle Betriebe für zusätzliche Umweltleistungen gefördert werden können; eine ausschließliche Förderung von Öko würde diese Anreizlogik für breite Flächenwirkung einschränken. ([mlr.baden-wuerttemberg.de](https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/fakt-foerderung?utm_source=openai))
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These 10:
Das Land soll Gedenkstätten, die an Verbrechen des Nationalsozialismus erinnern, stärker finanziell unterstützen.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Das Land Baden-Württemberg fördert bereits erinnerungspolitische Bildungsarbeit, etwa durch Zuschüsse für Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, was auf eine anhaltende öffentliche Aufgabe in diesem Bereich hinweist. Angesichts steigender Kosten und der wachsenden Bedeutung von historisch-politischer Bildung (u.a. hohe Nachfrage nach Gedenkstättenfahrten) ist eine stärkere finanzielle Unterstützung plausibel, um Vermittlungsarbeit, Erhalt und pädagogische Angebote langfristig abzusichern.
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These 11:
Das mehrgliedrige Schulsystem (Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) soll erhalten bleiben.

Antwort: Neutral
Begründung: Baden-Württemberg hat das mehrgliedrige System weiterhin mit großen Schülerzahlen in mehreren Schularten und steuert aktuell eher über Reformen innerhalb der Struktur (z. B. Rückkehr zu G9) als über eine komplette Neuordnung. Gleichzeitig ist die Schulstruktur politisch umstritten, sodass sowohl Erhalt als auch Vereinfachung begründbar sind, ohne eindeutige Präferenz.
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These 12:
Aufträge des Landes sollen weiterhin nur an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Baden-Württemberg hat mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) bereits Regeln, die bei öffentlichen Aufträgen Tariftreue bzw. mindestens ein vergabespezifisches Mindestentgelt verlangen; dieses ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (seit 1. Januar 2026: 13,90 €). ([fm.baden-wuerttemberg.de](https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/tariftreue-und-mindestlohngesetz-fuer-oeffentliche-auftraege-tritt-in-kraft-2?utm_source=openai)) Angesichts sinkender Tarifbindung und aktueller Forderungen, öffentliche Aufträge stärker an Tariflöhne zu binden, kann die Fortführung solcher Vorgaben Lohndumping begrenzen und Qualitätsstandards sichern, auch wenn dies für einzelne Unternehmen mehr Nachweisaufwand bedeuten kann. ([welt.de](https://www.welt.de/article697d7186fa531953d5216a36?utm_source=openai))
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These 13:
Alle Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sollen psychosoziale Beratung für Asylsuchende anbieten.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Aktuelle Berichte zeigen deutliche Versorgungslücken bei der psychischen/psychosozialen Unterstützung von Geflüchteten in Baden-Württemberg: Fachleute gehen davon aus, dass ein erheblicher Anteil der Ankommenden psychisch belastet ist, während spezialisierte Psychosoziale Zentren (PSZ) überlastet sind und nur einen kleinen Teil der besonders Schutzbedürftigen erreichen. Gleichzeitig hat Baden-Württemberg 2025 auf Länderebene explizit eine Stärkung der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete eingefordert, was den Bedarf politisch unterstreicht. Wenn alle Erstaufnahmeeinrichtungen verbindlich psychosoziale Beratung anbieten, kann das frühzeitig stabilisieren, Schutzbedarfe besser erkennen und Zugänge in das reguläre Hilfesystem strukturieren, auch wenn dafür zusätzliche Fachkräfte- und Dolmetschressourcen nötig sind.
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These 14:
Baden-Württemberg soll sich dafür einsetzen, dass die Sanktionen gegen Russland gelockert werden.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: Die Russland-Sanktionen werden auf EU-Ebene beschlossen und sind Teil der gemeinsamen Reaktion auf den fortgesetzten Angriffskrieg gegen die Ukraine; eine gezielte Initiative Baden-Württembergs zur Lockerung würde diesen Kurs politisch unterlaufen. Zudem zeigen aktuelle Debatten eher eine Verschärfung bzw. Schließung von Sanktionslücken (z. B. bei Importen), nicht eine Lockerung. ([consilium.europa.eu](https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-against-russia-explained/))
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These 15:
Schreibweisen, die geschlechtliche Vielfalt mit Sonderzeichen (z. B. Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt) sprachlich abbilden, sollen an Schulen verwendet werden dürfen.

Antwort: Stimme zu
Begründung: In Baden-Württemberg gilt an Schulen für Tests, Klassenarbeiten und Prüfungen das amtliche Regelwerk der deutschen Orthografie; Schreibweisen mit Sonderzeichen (z. B. Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt) sind davon derzeit nicht abgedeckt, werden aber auch nicht ausdrücklich „verboten“ und können je nach Lehrkraft als Rechtschreibfehler gewertet werden. ([km.baden-wuerttemberg.de](https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/beratung-und-unterstuetzung/faq-lsbttiq?utm_source=openai)) Ein generelles Verbot der Verwendung solcher Schreibweisen im Schulalltag würde daher über die bestehende Rechtslage hinausgehen und die pädagogische Freiheit unnötig einschränken, während zugleich regelkonforme Alternativen (Doppelnennung, neutrale Begriffe) weiterhin vermittelt werden können. ([km.baden-wuerttemberg.de](https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/beratung-und-unterstuetzung/faq-lsbttiq?utm_source=openai))
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These 16:
Die Anzahl der Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag soll verringert werden.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Der Landtag hat zwar eine gesetzliche Mindestgröße von 120 Sitzen, ist aber aktuell deutlich größer (154 Sitze), und durch das neue Wahlrecht ab 2026 können durch Überhang- und Ausgleichsmandate erneut deutlich mehr Mandate entstehen. Vor diesem Hintergrund ist eine Verringerung bzw. wirksame Begrenzung der Abgeordnetenzahl sachlich nachvollziehbar, um Kosten- und Akzeptanzprobleme eines „XXL-Landtags“ zu vermeiden, ohne die Verhältniswahl zu gefährden. ([im.baden-wuerttemberg.de](https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026?utm_source=openai))
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These 17:
Das Land soll Projekte gegen Rechtsextremismus weiterhin fördern.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Baden-Württemberg fördert bereits konkrete Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, etwa über das Landesprogramm „Demokratie stärken!“ (u. a. Aktionsfonds REFLEX) sowie über landesfinanzierte Strukturen wie das Demokratiezentrum mit Beratungsangeboten gegen rechtsextreme und antisemitische Gewalt. Angesichts anhaltender gesellschaftlicher Spannungen und der politischen Befassung mit Demokratiefestigkeit (z. B. Demokratie-Monitor im Landtag) spricht viel dafür, diese Präventions- und Unterstützungsarbeit verlässlich weiterzuführen, statt sie projektweise auslaufen zu lassen.
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These 18:
Baden-Württemberg soll sich dafür einsetzen, dass die Steuer auf sehr hohe Erbschaften erhöht wird.

Antwort: Stimme zu
Begründung: In Baden-Württemberg entfielen 2024 nur 1,5 % der steuerpflichtigen Fälle auf Vermögensübertragungen über 2,5 Mio. Euro, diese machten aber 2,4 Mrd. Euro des steuerpflichtigen Erwerbs aus und brachten rund 0,5 Mrd. Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer ein – sehr hohe Erbschaften sind also ein relevanter Hebel für zusätzliche Einnahmen bei kleiner Fallzahl. Da die Erbschaftsteuer den Ländern zusteht und die aktuelle Debatte u. a. auf das Schließen von Privilegien bei Multi-Millionen-Erbschaften (insbesondere bei Betriebsvermögen) zielt, ist es sachlich begründbar, dass Baden-Württemberg sich im Bund (z. B. über den Bundesrat) für höhere Besteuerung sehr großer Erbschaften einsetzt. Gleichzeitig müsste eine Reform so gestaltet werden, dass Unternehmensnachfolgen nicht durch Liquiditätsprobleme gefährdet werden (z. B. über Stundungsmodelle).
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These 19:
Beim Wechsel auf die weiterführende Schule soll die Empfehlung der Grundschule verbindlich sein.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: In Baden-Württemberg ist der Übergang zum Gymnasium bereits deutlich „verbindlicher“ geregelt: Die Aufnahme hängt seit der Reform von einer Kombination aus pädagogischer Gesamtwürdigung (Lehrerurteil), der zentralen Kompetenzmessung „Kompass 4“ und dem Elternwunsch ab; bei Konflikten ist zusätzlich ein Potenzialtest vorgesehen. Eine vollständig verbindliche Grundschulempfehlung für alle weiterführenden Schularten würde den Elternwillen weiter einschränken, obwohl das Land selbst das aktuelle System als Mischung aus objektivierender Messung und pädagogischer Einschätzung ausgestaltet und es zudem rechtlich und praktisch umstritten ist (u. a. Gerichtsverfahren und Kritik an Test-/Regelungsdetails).
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These 20:
Ein größerer Anteil der Fläche Baden-Württembergs soll für den Bau von Windkraftanlagen genutzt werden können.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Baden-Württemberg ist durch Bundesrecht verpflichtet, bis 2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen (Zwischenziel 1,1 % bis 2027); das Land hat diese Vorgaben im KlimaG BW aufgegriffen und die Regionalverbände auf ein 1,8%-Ziel verpflichtet. ([fachagentur-wind-solar.de](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/flaechenbeitragswerte?utm_source=openai)) Da die Flächensicherung in der Praxis regional sehr unterschiedlich vorankommt (z. B. Region Stuttgart weist 1,9 % für Windkraft aus), spricht viel dafür, grundsätzlich mehr geeignete Flächen zu ermöglichen, um Klimaziele und Versorgungssicherheit zu erreichen und Planungsengpässe zu vermeiden. ([region-stuttgart.org](https://www.region-stuttgart.org/de/informationen-downloads/news/detail/regionalversammlung-beschliesst-flaechenausweisung-fuer-windenergie-und-photovoltaik/?utm_source=openai))
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These 21:
Führungspositionen in Landesbehörden sollen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Frauen sind in Führungspositionen in Baden-Württemberg weiterhin deutlich unterrepräsentiert (2023 lag der Frauenanteil in Führungspositionen insgesamt bei rund 24,9 %), sodass eine paritätische Besetzung in Landesbehörden ein wirksames Instrument sein kann, um strukturelle Zugangs- und Aufstiegsbarrieren abzubauen. Zudem verfolgt das Land mit der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie (beschlossen im Oktober 2025) ausdrücklich das Ziel, Geschlechtergerechtigkeit und Teilhabe in Entscheidungspositionen zu stärken; eine 50/50-Regel würde diese Zielrichtung konsequent operationalisieren. Wichtig ist dabei, die Umsetzung mit transparenten Auswahlverfahren und Qualifizierungs- sowie Vereinbarkeitsmaßnahmen zu verbinden, damit Parität nicht nur formal erreicht wird, sondern auch nachhaltig wirkt.
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These 22:
In großen Betrieben soll zur Kontrolle der Nutztierhaltung Videoüberwachung angeordnet werden können.

Antwort: Stimme zu
Begründung: In der Praxis werden immer wieder gravierende Tierschutzverstöße in tierhaltenden Betrieben bzw. an Schnittstellen wie Schlachthöfen bekannt, während Veterinärbehörden zugleich über Personal- und Strukturprobleme bei Kontrollen berichten; zusätzliche, anlassbezogene Kontrollinstrumente können daher helfen, Missstände schneller zu erkennen. Auf Bundesebene wird eine verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen aktuell erneut politisch vorangetrieben, was zeigt, dass Videoaufzeichnungen als Mittel zur besseren Aufdeckung von Verstößen ernsthaft diskutiert werden. Wichtig ist dabei eine klare, rechtsstaatliche Ausgestaltung (Zweckbindung, Zugriff nur für zuständige Behörden, Datenschutz/Arbeitsrecht, Löschfristen), damit Videoüberwachung gezielt der Kontrolle dient und nicht zur Dauerüberwachung von Beschäftigten wird.
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These 23:
Baden-Württemberg soll sich dafür einsetzen, dass mehr Flüge vom Stuttgarter Flughafen angeboten werden.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: Der Flughafen Stuttgart verzeichnet zwar wieder Wachstum (2025: 9,6 Mio. Passagiere; 124 Ziele), dennoch ist „mehr Flüge“ als politisches Ziel schwer mit den verbindlichen Klimazielen des Landes vereinbar, wonach der Verkehrssektor seine Emissionen bis 2030 deutlich senken muss und Baden-Württemberg bis 2040 netto-treibhausgasneutral sein soll. Zudem zeigen landeseigene Analysen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Zielerreichung nicht ausreichen, sodass zusätzliche Anreize für mehr Flugverkehr klimapolitisch gegenläufig wären. Sinnvoller wäre, vorhandene Verbindungen zu stabilisieren und Alternativen wie Bahn/ÖPNV zu stärken, statt das Angebot an Flügen politisch auszuweiten.
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These 24:
An baden-württembergischen Schulen soll weiterhin konfessioneller Religionsunterricht angeboten werden.

Antwort: Stimme zu
Begründung: In Baden-Württemberg ist konfessioneller Religionsunterricht rechtlich als „ordentliches Lehrfach“ verankert (Art. 7 Abs. 3 GG sowie Landesverfassung/Schulgesetz) und wird in der Praxis auch als konfessionell-kooperativer Unterricht weiterhin ausdrücklich als konfessioneller Religionsunterricht umgesetzt. Zudem ist Ethik im Land als Ersatzfach für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sodass ein fortbestehendes Angebot von Religionsunterricht mit Wahlmöglichkeit (RU oder Ethik) dem bestehenden Rechts- und Schulrahmen entspricht.
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These 25:
Länger leerstehende Mietwohnungen sollen ihren Eigentümern konsequent entzogen und vermietet werden.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: In Baden-Württemberg gibt es bereits Instrumente gegen grundlosen Leerstand über das Zweckentfremdungsverbotsgesetz (u. a. mit Anordnungen und Bußgeldern), das Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten nutzen können; die Debatte dreht sich eher um konsequentere Durchsetzung als um Eigentumsentzug. ([baden-wuerttemberg.de](https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuregelung-zur-zweckentfremdung-von-wohnraum-tritt-in-kraft?cHash=5321be9ce1a5e1d5e877830d9b5b6ee3&limit=all&utm_source=openai)) Ein „konsequenter Entzug“ von Eigentum allein wegen längerem Leerstand wäre ein sehr schwerer Eingriff in Eigentumsrechte und rechtlich wie praktisch deutlich weitergehend als die bestehenden, verhältnismäßigeren Mittel (z. B. Vermietungsanordnung/ Bußgeld), die Gerichte in BW bereits bestätigt haben. ([rechtsanwalt-erfurt.info](https://rechtsanwalt-erfurt.info/Aktuelles/Baurecht-Mietrecht/detail.124941.Wohnungseigent%C3%BCmer-d%C3%BCrfen-zur-Vermietung-gezwungen-werden.html?utm_source=openai))
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These 26:
Die Polizei in Baden-Württemberg soll flächendeckend mit Elektroschockpistolen („Tasern“) ausgestattet werden.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: In Baden-Württemberg läuft seit Anfang 2026 zunächst ein zeitlich befristeter Praxistest von Tasern im Streifendienst (u. a. in Freiburg und Göppingen), während Taser bislang vor allem bei Spezialeinheiten genutzt wurden – die flächendeckende Einführung ist damit aktuell weder erprobt noch abschließend bewertet. ([landtag-bw.de](https://www.landtag-bw.de/de/aktuelles/dpa-nachrichten/polizei-testet-elektroschocker-was-bei-tasern-wichtig-ist-613922?utm_source=openai)) Zudem weisen Menschenrechtsorganisationen darauf hin, dass Taser gesundheitliche Risiken haben und aus menschenrechtlicher Sicht nur unter engen Voraussetzungen zulässig sind; eine pauschale Ausstattung „flächendeckend“ würde diese Abwägung tendenziell unterlaufen. ([amnesty.de](https://www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/deutschland-amnesty-stellungnahme-taser-bundespolizei?utm_source=openai))
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These 27:
In Baden-Württemberg soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für die Nutzer kostenlos sein.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: Ein vollständig kostenloser ÖPNV würde in Baden-Württemberg dauerhaft sehr hohe zusätzliche öffentliche Mittel erfordern; zugleich ist der ÖPNV bereits stark auf Ausbau und Qualität angewiesen (z. B. Mobilitätsgarantie/Angebotsausbau bis 2030). ([vm.baden-wuerttemberg.de](https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/klimamobilitaetsmonitor/verdopplung-des-oeffentlichen-verkehrs?utm_source=openai)) Zudem ist der aktuelle politische und finanzielle Rahmen eher auf bezahlbare, aber nicht kostenlose Flatrates wie das Deutschlandticket ausgerichtet (Preisanstieg auf 63 € ab 1. Januar 2026; Finanzierung bundesrechtlich bis 2030 geregelt), während „Nulltarif“ explizit nur von einzelnen Akteuren gefordert wird. ([verbraucherzentrale-bawue.de](https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/deutschlandticket-im-nahverkehr-bus-und-bahnfahren-fuer-58-euro-82203))
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These 28:
An Schulen in Baden-Württemberg soll vorrangig das traditionelle Familienbild (Mutter, Vater, Kinder) vermittelt werden.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: Der Bildungsplan in Baden-Württemberg betont ausdrücklich die „Pluralisierung von Lebensentwürfen“ und sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Lebensformen charakterisieren und respektvoll mit Vielfalt umgehen (Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“). ([bildungsplaene-bw.de](https://www.bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan-edit/node/3786952/Lde/index.html?utm_source=openai)) Ein Vorrang für nur ein „traditionelles“ Familienbild würde diese Bildungsziele einseitig verengen und der gesellschaftlichen Realität verschiedener Familienformen (z. B. Alleinerziehende, Patchwork, gleichgeschlechtliche Eltern) im Unterricht nicht angemessen Rechnung tragen. ([bildungsplaene-bw.de](https://www.bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan-edit/node/3786952/Lde/index.html?utm_source=openai))
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These 29:
Für jede neu bebaute Fläche soll eine gleich große Fläche begrünt werden müssen.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Baden-Württemberg will den Flächenverbrauch deutlich senken (u. a. Ziel 2,5 ha/Tag und perspektivisch „Netto-Null“ bis 2035) und betont „Innen- vor Außenentwicklung“; eine 1:1-Begrünungspflicht würde diesen Kurs grundsätzlich unterstützen, indem Versiegelung stärker kompensiert wird. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Flächenneuinanspruchnahme (2022: 4,6 ha/Tag; knapp die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsflächen gilt als versiegelt), dass zusätzliche Instrumente zur Entsiegelung/Begrünung politisch naheliegen. Wichtig wäre aber eine praxistaugliche Ausgestaltung (z. B. Anrechnung von Dach-/Fassadenbegrünung, Entsiegelung an anderer Stelle, Ausnahmen bei Innenverdichtung), damit Wohnungsbau und Gewerbeentwicklung nicht unverhältnismäßig blockiert werden.
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These 30:
Kommunale Kulturangebote sollen von Baden-Württemberg stärker finanziell gefördert werden.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Viele kommunale Kulturangebote (z. B. Bibliotheken, Museen, Theater) sind freiwillige Leistungen und geraten bei knappen Kommunalhaushalten besonders unter Kürzungsdruck; das Land hat Ende 2025 selbst auf kommunale Kürzungen reagiert und zugesagt, seine Kofinanzierung bei gemeinsam geförderten Kultureinrichtungen 2026 stabil zu halten. Zudem zeigen aktuelle Positionierungen zur Landtagswahl 2026 (z. B. in den Wahlprüfsteinen des Bibliotheksverbands), dass parteiübergreifend die Bedeutung kommunaler Kulturorte betont und teils ausdrücklich eine stärkere Unterstützung der Kommunen durch das Land gefordert wird. Vor dem Hintergrund steigender Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich, aber weiterhin hoher Ausgabenbelastungen, kann eine stärkere Landesförderung helfen, kulturelle Teilhabe in Stadt und Land verlässlich zu sichern.
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These 31:
Baden-Württemberg soll sicherstellen, dass mehr Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

Antwort: Stimme zu
Begründung: In Baden-Württemberg gibt es nach Angaben des Landesfrauenrats in 11 von 44 Stadt- und Landkreisen weder Ärzt:innen noch Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten – das spricht für relevante Versorgungslücken und lange Wege, besonders im ländlichen Raum. Gleichzeitig steigen die Fallzahlen: 2023 wurden rund 11.400 Schwangerschaftsabbrüche von Frauen aus Baden-Württemberg gemeldet, und im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl nochmals deutlich über dem Vorjahreszeitraum. Vor diesem Hintergrund ist es sachlich begründbar, dass das Land im Rahmen seiner Verantwortung für die Gesundheitsversorgung Maßnahmen ergreift, damit mehr Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten. 
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These 32:
Die Hochschulen des Landes sollen stärker mit privaten Unternehmen zusammenarbeiten.

Antwort: Stimme zu
Begründung: In Baden-Württemberg ist der Wissens- und Technologietransfer bereits ein zentraler Ansatz, etwa über landespolitische Strategien, die Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Start-ups und Unternehmen in regionalen Clustern und Reallaboren stärker vernetzen sollen. ([landtagswahl-bw.de](https://www.landtagswahl-bw.de/parteien-uebersicht/wahlprogramm-cdu)) Gleichzeitig braucht „stärkere Zusammenarbeit“ klare Leitplanken (Transparenz, Schutz der Wissenschaftsfreiheit, Regeln zu Interessenkonflikten und Open-Science/Publikationsrechten), damit Drittmittel- und Verwertungsinteressen nicht die unabhängige Forschung und Lehre verdrängen. ([gew-bw.de](https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/finanzmittel-der-naechsten-fuenf-jahre-sind-gesichert?utm_source=openai))
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These 33:
Der Schutz vor Diskriminierung durch Landesbehörden soll durch ein Gesetz gestärkt werden.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor allem im Arbeits- und Zivilrecht, deckt aber Diskriminierung durch staatliche Stellen (z. B. Behörden) nur begrenzt ab; Baden-Württemberg setzt bislang vor allem auf Beratung über die seit 2018 bestehende Antidiskriminierungsstelle des Landes, nicht auf ein eigenes umfassendes Landesgesetz. Verbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordern deshalb ausdrücklich ein Landesantidiskriminierungsgesetz, um diese Schutzlücke gegenüber Landesbehörden zu schließen und wirksamere Beschwerde- und Durchsetzungswege zu schaffen. 
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These 34:
Asylbewerber sollen bis zur Entscheidung über ihren Antrag ausschließlich in Sammelunterkünften untergebracht werden.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: Eine ausschließliche Unterbringung in Sammelunterkünften bis zur Entscheidung würde bedeuten, dass Asylsuchende über viele Monate (teils deutlich länger) in zentralen Einrichtungen verbleiben müssten, obwohl Asyl- und Gerichtsverfahren in der Praxis oft lange dauern. ([welt.de](https://www.welt.de/article68be615346b61b4dcb0bd4c6?utm_source=openai)) Zudem ist eine solche weitgehende Zentralisierung in Baden-Württemberg vor allem als politische Forderung (u. a. in einem AfD-Gesetzentwurf mit Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monaten) präsent, während Kommunen und Fachakteure häufig auf die Grenzen großer Sammelunterkünfte (Überlastung, Konflikte, erschwerte Integration) und die Notwendigkeit flexibler, auch dezentraler Lösungen verweisen. ([beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de](https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/anhoerungen-des-landtags/gesetz-ueber-die-unterbringung-und-versorgung-von-asylbewerbern))
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These 35:
Baden-Württemberg soll sich dafür einsetzen, dass auch nach 2035 noch Pkw mit fossilem Verbrennungsmotor neu zugelassen werden dürfen.

Antwort: Stimme nicht zu
Begründung: Auf EU-Ebene ist das Ziel „keine neuen CO₂-emittierenden Pkw ab 2035“ bereits als zentraler Klimaschutzpfad beschlossen worden; eine Landesinitiative, Neuzulassungen fossiler Verbrenner über 2035 hinaus zu ermöglichen, würde dieses Ziel politisch unterlaufen. Zwar gibt es aktuell Debatten über Flexibilitäten (z. B. E-Fuels/Anrechnungsmodelle) und Vorschläge zur Abschwächung, diese betreffen aber nicht das generelle Weiterlaufen klassischer fossiler Neuzulassungen, sondern Ausnahmen bzw. Flottenmechanismen. Für Baden-Württemberg als starkem Auto- und Zulieferstandort ist Planungssicherheit für den Umstieg auf emissionsarme Antriebe und Infrastruktur (Laden, Netze, Batteriewertschöpfung) wirtschaftlich relevanter als ein Festhalten an fossilen Neuzulassungen nach 2035.
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These 36:
Die Bundeswehr soll weiterhin Veranstaltungen an Schulen in Baden-Württemberg durchführen dürfen.

Antwort: Stimme zu
Begründung: In Baden-Württemberg besteht seit 2009 eine Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium und Bundeswehr, die sicherheitspolitische Bildung (v. a. durch Jugendoffiziere) an Schulen ermöglicht; das Kultusministerium verweist auf eine intensive Praxis mit rund 1.000 Schulbesuchen in den letzten beiden Schuljahren. ([km.baden-wuerttemberg.de](https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/kooperation-schule/bundeswehr?utm_source=openai)) Gleichzeitig gibt es anhaltende Kritik (u. a. von der GEW BW) mit der Forderung, diese Kooperation zu beenden, weshalb die Zulassung aus Neutralitäts- und Werbeabgrenzungsgründen klar geregelt und transparent umgesetzt werden muss. ([gew.de](https://www.gew.de/mein-arbeitsplatz/schule/bundeswehr/gew-landesverbaende-zum-thema-bundeswehr-und-schulen?utm_source=openai))
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These 37:
Das Land soll verstärkt ausländische Fachkräfte anwerben.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Baden-Württemberg steht wegen demografischem Wandel und bereits heute spürbaren Engpässen in vielen Branchen unter hohem Fachkräftedruck; Wirtschaftsakteure wie die IHK sehen den Fachkräftebedarf zunehmend nur noch über Zuwanderung deckbar. ([ihk.de](https://www.ihk.de/stuttgart/serviceleiste/fachkraeftesicherung/situation-analysieren/zahlen-und-fakten-zum-fachkraeftemangel-666498?utm_source=openai)) Zudem fördert das Land bereits Strukturen zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte (z.B. das Landesprogramm „Welcome Center“ 2026–2028), was zeigt, dass zusätzliche Anwerbung als wirtschaftspolitisch relevantes Instrument gilt. ([wm.baden-wuerttemberg.de](https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/welcome-center-fuer-internationale-fachkraefte-3?utm_source=openai))
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These 38:
Baden-Württemberg soll am Ziel der Klimaneutralität festhalten.

Antwort: Stimme zu
Begründung: Baden-Württemberg hat das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 gesetzlich im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankert; daran festzuhalten schafft Planungssicherheit für Kommunen, Wirtschaft und Infrastrukturinvestitionen. Zudem sind verbindliche Zwischenziele (u. a. minus 65 % Treibhausgase bis 2030 gegenüber 1990) Teil des bestehenden Zielpfads, sodass ein Abrücken vom 2040-Ziel die Zielerreichung und bereits laufende Maßnahmen (z. B. sektorbezogene Vorgaben) untergraben würde. In den aktuellen Debatten und Programmen zur Landtagswahl 2026 wird Klimaneutralität zwar unterschiedlich terminiert, aber das 2040-Ziel ist ein zentraler Referenzpunkt der Landespolitik und entspricht dem geltenden Rechtsrahmen.
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ZUSAMMENFASSUNG:
Stimme zu:       23 von 38
Stimme nicht zu: 13 von 38
Neutral:         2 von 38
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KURZÜBERSICHT:
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[+] These 1: Stimme zu
[+] These 2: Stimme zu
[-] These 3: Stimme nicht zu
[+] These 4: Stimme zu
[-] These 5: Stimme nicht zu
[-] These 6: Stimme nicht zu
[0] These 7: Neutral
[+] These 8: Stimme zu
[-] These 9: Stimme nicht zu
[+] These 10: Stimme zu
[0] These 11: Neutral
[+] These 12: Stimme zu
[+] These 13: Stimme zu
[-] These 14: Stimme nicht zu
[+] These 15: Stimme zu
[+] These 16: Stimme zu
[+] These 17: Stimme zu
[+] These 18: Stimme zu
[-] These 19: Stimme nicht zu
[+] These 20: Stimme zu
[+] These 21: Stimme zu
[+] These 22: Stimme zu
[-] These 23: Stimme nicht zu
[+] These 24: Stimme zu
[-] These 25: Stimme nicht zu
[-] These 26: Stimme nicht zu
[-] These 27: Stimme nicht zu
[-] These 28: Stimme nicht zu
[+] These 29: Stimme zu
[+] These 30: Stimme zu
[+] These 31: Stimme zu
[+] These 32: Stimme zu
[+] These 33: Stimme zu
[-] These 34: Stimme nicht zu
[-] These 35: Stimme nicht zu
[+] These 36: Stimme zu
[+] These 37: Stimme zu
[+] These 38: Stimme zu
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